Einwohnermeldeamt

Nachrichten aus dem Einwohnermeldeamt

Für Anliegen im Einwohnermeldeamt bitten wir Sie, telefonisch eine Terminvereinbarung vorzunehmen – Tel.: 09562/9832-10.

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

 

Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.

Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen.

Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen, im Rahmen der Anmeldung, bei der Meldebehörde vorzulegen.

Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungenunter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen.

Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes:

Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.
Falls erforderlich sind auch eine Geburtsurkunde, eine Sorgerechtsbescheinigung, eine Vaterschaftsanerknnung vorzulegen. Bitte fragen Sie hierzu in unserem Meldeamt nach!

 

Dokumente ausländischer Personen sind alle als anerkannte Übersetzung vorzulegen!

Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe
  • soweit ein nach dem 1. November 2010 ausgestellter neuer Personalausweis vorhanden ist, bitte unbedingt für alle meldepflichtigen Personen vorlegen, da die Adresse auf dem Chip geändert werden muss
  • ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung!
  • bei Minderjährigen ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
    Geburtsurkunde, falls nötig Sorgerechtsbescheinigung, Vaterschaftsanerkennung
    (ausländische Personen bitte alle Dokumente als anerkannte Übersetzung vorlegen!)

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Bei Anmeldung ausländischer Personen müssen zur Anmeldung alle Personen im Meldeamt persönlich erscheinen.

 

Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin!

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: